Im Zuge der 6. Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008* an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, wurde die Neueinstufung von Formaldehyd veröffentlicht. Die bisherige Einstufung als karzinogen Kategorie 2 wurde in eine künftige Einstufung als karzinogen Kategorie 1B geändert und um eine Einstufung als mutagen Kategorie 2 erweitert.
Produkte, die mehr als 0,1 % freies Formaldehyd enthalten, müssen als karzinogen Kategorie 1B eingestuft werden.
Die Änderungen aufgrund der Neueinstufung sind ab dem 01. Januar 2016 gültig.