Die Kennzeichnung für Gemische, die sensibilisierende Stoffe mit einem spezifischen Klassifizierungsgrenzwert in einer sehr geringen Konzentration enthalten, wurde geändert.
Diese 2. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008* (EU CLP Verordnung) dient der Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. Umsetzungsfrist für die neuen Kennzeichnungskriterien ist der 1. Juni 2015.