Die Europäische Union hat das GHS mit der CLP-Verordnung* 1272/2008 als neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem umgesetzt. Die bisher bestandenen Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) wurden mit der Einführung der CLP-Verordnung* 1272/2008 schrittweise abgelöst.
Die Übergangsfristen zur Umsetzung der Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung nach derCLP-Verordnung sind zum 01.06.2015 abgelaufen.